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Aktenzeichen II 48/40

Datum 06.11.1940

Leitsatz 1. Kann der Reichskommissar für die Preisbildung streitige und unabgewickelte Rechtsverhältnisse auch insoweit ordnen, als sie über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplanes zurückreichen? 2. Zur Möglichkeit einer Aufrechnung gegenüber dem vom Preisbildungskommissar festgesetzten Preise.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A5210226

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