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Aktenzeichen VIII 128/40

Datum 05.12.1940

Leitsatz Sind in Sachen aus der Ostmark und dem Sudetengau bei Beurteilung der Zulässigkeit der Revision mehrere Ansprüche zusammenzurechnen, auch wenn sie nicht in rechtlichem und tatsächlichem Zusammenhange stehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A5250255

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