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Aktenzeichen III 19/40

Datum 15.11.1940

Leitsatz 1. Kann ein Bergbauunternehmen, das wegen Entziehung des Grundwassers nach behördlicher Entscheidung einer Gemeinde das erforderliche Trink- und Wirtschaftswasser bis zu einer bestimmten Höchstmenge unentgeltlich zu liefern hat, den darüber hinausgehenden Mehrverbrauch auch dann bezahlt verlangen, wenn keine Vereinbarung hierüber mit der Gemeinde getroffen ist? 2. Zum Begriff der Klageänderung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A5290289

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