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Aktenzeichen IV B 45/40
Datum 09.12.1940
Leitsatz Sind die eine Sachentscheidung enthaltenden Urteile in den Rechtsstreitigkeiten zur Feststellung der blutmäßigen Abstammung allgemein von Amts wegen zuzustellen oder kommt es darauf an, ob in dem Urteil die Vaterschaft bejaht oder verneint oder für nicht feststellbar erklärt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A52B0307
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