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Aktenzeichen VI 7/40
Datum 11.12.1940
Leitsatz Bestehen Vertragspflichten zwischen den Reichsautobahnen und den Arbeitern der beim Bau beschäftigten Unternehmer? Entstehen solche Vertragspflichten, wenn der Bauherr durch Zahlung von Vergütungen an die von ihm beschäftigten Fuhrunternehmer den Arbeitern anderer Unternehmer die Möglichkeit gewährt, die Fahrzeuge der Fuhrunternehmer zur Erreichung ihrer Arbeitsstellen zu benutzen? Übernimmt der Bauherr dadurch eine Verpflichtung zur Beförderung der Arbeiter, und werden dadurch die Führer der Fahrzeuge Erfüllungsgehilfen des Bauherrn?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A52C0309
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