Aktenzeichen III 1/40
Datum 29.11.1940
Leitsatz 1. Ist für vermögensrechtliche Ansprüche der Geistlichen öffentlichrechtlicher Religionsgesellschaften aus ihrem Dienstverhältnis die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte begründet und demgemäß die Revision ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert zulässig? 2. Handelt es sich um die Gültigkeit einer in der Evangelischen Landeskirche getroffenen Maßnahme, wenn Streit darüber besteht, ob ein Bescheid der Finanzabteilung eines evangelischen Konsistoriums zu Recht ergangen ist, durch den die Anrechnung anderweitiger Bezüge auf das Ruhegehalt eines Geistlichen angeordnet worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A5320343
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