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Aktenzeichen IV 276/40
Datum 16.12.1940
Leitsatz 1. Setzt § 53 EheG. eine dauernde Unfruchtbarkeit des Scheidungsbeklagten voraus? 2. Wird die Annahme einer dauernden Unfruchtbarkeit schon dadurch ausgeschlossen, daß die Möglichkeit besteht, die Unfruchtbarkeit durch einen ärztlichen Eingriff zu beseitigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A5340354
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