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Aktenzeichen IV 240/40

Datum 24.01.1941

Leitsatz 1. Ist eine sogenannte ungarische Ehe und eine ihrem Abschlusse vorausgegangene, durch ein ungarisches Gericht dem Bande nach ausgesprochene Trennung der ersten Ehe von römisch-katholischen Österreichern im Inlande rechtswirksam, wenn ein Teil Inländer geblieben ist? 2. Kann die Rechtswirksamkeit einer Ehe mit Beschränkung auf das Geltungsgebiet des österreichischen Rechts festgestellt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A53A0398

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