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Aktenzeichen III 43/40
Datum 10.01.1941
Leitsatz 1. Nach welchen Gesichtspunkten ist zu beurteilen, ob das Verhalten eines "Beamten", durch das ein Dritter verletzt wird, Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne der Vorschriften über die Haftung der öffentlichrechtlichen Körperschaften ist? 2. Kann die Anspruchsvoraussetzung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. mit der Begründung als erfüllt angenommen werden, daß die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften, die für die Frage der anderweitigen Ersatzmöglichkeit maßgebend sind, dem Verletzten erhebliche Schwierigkeiten biete?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6010001
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