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Aktenzeichen IV 281/40
Datum 25.01.1941
Leitsatz 1. Ist die Einwirkung auf einen fremden Willen durch Drohung, sofern das angedrohte Verhalten erlaubt war, widerrechtlich, wenn der Drohende damit lediglich einen Vorteil erzielt, der eine billige Entschädigung für die Aufgabe von Rechten zugunsten des Leistenden darstellt? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Verpflichtete die Zahlung einer als unabänderlich vereinbarten Unterhaltsrente ablehnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6030040
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