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Aktenzeichen VIII 146/40
Datum 29.01.1941
Leitsatz 1. Ist nach österreichischem Kraftfahrrecht eine Erfolgshaftung des Fahrschülers zu verneinen? 2. Hat nach allgemeinen Grundsätzen der Fahrschüler unrichtiges Verhalten insofern zu vertreten, als es nicht auf den Stand seiner Ausbildung zurückzuführen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6080081
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