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Aktenzeichen VIII B 2/41

Datum 19.02.1941

Leitsatz Bedarf es nach österreichischem Recht für Klagen der Kinder auf Feststellung der blutmäßigen Abstammung eines Nachweises des besonderen rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6140157

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