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Aktenzeichen VIII B 2/41
Datum 19.02.1941
Leitsatz Bedarf es nach österreichischem Recht für Klagen der Kinder auf Feststellung der blutmäßigen Abstammung eines Nachweises des besonderen rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6140157
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