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Aktenzeichen VIII 63/40

Datum 26.02.1941

Leitsatz Hat nach österreichischem Recht der Besteller eines Baues die Mängel des ihm gehörigen Bauplatzes zu vertreten, wenn diese den gänzlichen oder teilweisen Untergang des Werkes verursacht haben, ohne daß den Besteller wegen der Nichtkenntnis dieser Mängel ein Verschulden trifft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6170167

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