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Aktenzeichen IV 2/41

Datum 08.03.1941

Leitsatz 1. Nach welchem Recht ist über Scheidung oder Trennung der Ehe zu erkennen, wenn die Ehegatten Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren, der Mann tschechischer und die Frau deutscher Volkszugehörigkeit sind und die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist? 2. Kann die Scheidung der Ehe nach dem Großdeutschen Eherechte, das Verschulden aber nach dem Recht des Protektorats beurteilt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A61D0215

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