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Aktenzeichen V 35/40
Datum 10.03.1941
Leitsatz 1. Kann der Ersatzanspruch gegen den Staat wegen Verlustes beschlagnahmter Sachen nur auf Art. 131 WeimVerf. in Verbindung mit § 839 BGB. oder auch auf das öffentlichrechtliche Verwahrungsverhältnis gestützt werden? 2. Kann der auf das öffentlichrechtliche Verwahrungsverhältnis gestützte Ersatzanspruch im ordentlichen Rechtswege verfolgt werden? 3. Steht der Ersatzanspruch aus dem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis dem Eigentümer der beschlagnahmten Sachen zu, auch wenn sich die Beschlagnahmeverfügung nicht gegen ihn richtete?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A61E0218
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