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Aktenzeichen VIII 7/41
Datum 12.03.1941
Leitsatz Stehen einer Person, die wegen einer im Betriebe der Reichsbahn erlittenen Dienstbeschädigung Versorgungsansprüche nach dem Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsgesetze hat, daneben gegen die Reichsbahn Ansprüche nach bürgerlichem Recht oder nach den Haftpflichtgesetzen zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6220257
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