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Aktenzeichen II B 8/40

Datum 14.03.1941

Leitsatz 1. Zur Besetzung des Gerichts in Vertragshilfesachen nach der Verordnung über die Abwicklung von Lieferverträgen vom 20. April 1940. 2. Welche Rechtsnatur haben die in § 3 Abs. 1 und 2 das. vorgesehenen Fristen? Gibt es gegen ihre Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder sonstige Nachsicht des Gerichts?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6240268

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