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Aktenzeichen II B 7/40

Datum 14.03.1941

Leitsatz 1. Hängt die Zulässigkeit des Abwicklungsverfahrens nach der Verordnung vom 20. April 1940 davon ab, ob das Bestehen des abzuwickelnden Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien unstreitig ist? Welche Bedeutung hat es für den Verlauf des Abwicklungsverfahrens, wenn es insoweit an einem Einverständnis der Parteien fehlt? 2. Inwieweit ist das Vertragshilfegericht im Abwicklungsverfahren an Anträge der Parteien gebunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6250276

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