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Aktenzeichen II B 5/41

Datum 14.03.1941

Leitsatz 1. Steht einem Verfahren nach der Verordnung über die Abwicklung von Lieferverträgen vom 20. April 1940 entgegen, daß sich die Parteien schon vor Stellung des Antrages über einzelne Punkte der zu regelnden vertraglichen Beziehungen geeinigt haben? 2. Gehört ein Bauvertrag über die Herstellung eines Entwässerungsgrabens zu den in § 1 Abs. 2 der Verordnung genannten Lieferverträgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6260287

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