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Aktenzeichen III 60/40

Datum 14.03.1941

Leitsatz 1. Beginnt der Lauf der Klageausschlußfrist des § 143 Abs. 1 DBG. auch dann 6 Monate nach Zugehen des Antrages des Beamten, wenn der beantragte Vorentscheid während dieses Zeitraums ergangen, aber nicht formgerecht zugestellt worden ist? 2. Welche Stelle ist in Preußen vor dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Vereinheitlichung im Behördenaufbau vom 5. Juli 1939 für Lehrpersonen an nichtstaatlichen öffentlichen Schulen oberste Dienstbehörde im Sinne des § 143 DBG. gewesen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6270296

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