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Aktenzeichen II 95/40

Datum 20.03.1941

Leitsatz Kann der Wechselschuldner dem Indossatar eines Wechsels Einwendungen aus der Person des Indossanten schon deshalb wirksam entgegenhalten, weil der Indossatar vor oder zugleich mit dem Wechsel auch die Forderung aus dem Wechselgrundgeschäft durch Abtretung erworden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6290306

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