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Aktenzeichen I 46/40

Datum 08.04.1941

Leitsatz Welche Bedeutung hat es für den Umfang des Vorbenutzungsrechts, daß der Vorbenutzer sich im Besitz eines allgemeinen, über die vorbenutzte Ausführungsform hinausgehenden Erfindungsgedankens befunden hat, der dann einem anderen durch ein Patent geschützt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A62C0326

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