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Aktenzeichen IV B 12/41

Datum 23.04.1941

Leitsatz 1. Kann gegen eine Klage auf Feststellung des Bestehens einer Ehe mit Erfolg eingewendet werden, daß die Ehe nichtig sei? 2. Kann der Vertreter der Obrigkeit bei der Trauung, der zur Entgegennahme der Willenserklärung der Brautleute bereit ist, sich auf einen seinem äußeren Verhalten entgegengesetzten, inneren Vorbehalt berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A62E0341

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