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Aktenzeichen VIII GB 45/41
Datum 07.05.1941
Leitsatz Welches Oberlandesgericht hat über den Rekurs gegen den Beschluß eines Landgerichts zu entscheiden, durch den die Streitanmerkung im Grundbuche bewilligt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6310351
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