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Aktenzeichen VIII GB 45/41

Datum 07.05.1941

Leitsatz Welches Oberlandesgericht hat über den Rekurs gegen den Beschluß eines Landgerichts zu entscheiden, durch den die Streitanmerkung im Grundbuche bewilligt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6310351

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