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Aktenzeichen III 63/40

Datum 14.03.1941

Leitsatz 1. Ist die Revision zulässig, wenn im ersten Rechtszuge trotz ausschließlicher Zuständigkeit des Landgerichts ein Amtsgericht, im zweiten Rechtszug ein Oberlandesgericht entschieden hat? 2. Liegen den mit der Neugestaltung der Städte Berlin und München betrauten Behörden Amtspflichten gegenüber den Hauseigentümern ob, die Ersatzwohnraum für die aus abgerissenen Häusern verdrängten Mieter zur Verfügung halten müssen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6330360

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