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Aktenzeichen IV 313/40

Datum 26.04.1941

Leitsatz 1. Über die Feststellung des Vorhandenseins und der Rechtskraft eines in Spanien gegenüber deutschen Staatsangehörigen ergangenen Scheidungsurteils. 2. Ist mit Spanien für die Anerkennung von Scheidungsurteilen die Gegenseitigkeit verbürgt? 3. Welcher Zeitpunkt ist bei Gestaltungsurteilen für die Beurteilung maßgebend, ob die Gegenseitigkeit verbürgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A6340367

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