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Aktenzeichen V 103/40

Datum 21.04.1941

Leitsatz 1. Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von Grundwassersenkungen bei Vornahme von Tiefbauten der Pfahlrost, auf dem ein Gebäude errichtet worden ist, in Fäulnis gerät? 2. Welcher Anspruch steht dem geschädigten Eigentümer zu, wenn ihm wegen Gemeinnützigkeit des Baus, bei dem die Grundwassersenkung geschieht, eine Abwehr versagt ist? Welches ist der Inhalt eines solchen Anspruchs? Gegen wen richtet er sich? 3. Welche Grundsätze gelten, wenn mehrere Nachbarn schädigend gewirkt haben und wenn auch der beschädigte Bau nicht einwandfrei war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7020014

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