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Aktenzeichen II 128/40

Datum 21.04.1941

Leitsatz 1. Gilt § 65 Abs. 3 Satz 2 AktG., wonach ein schuldrechtliches Geschäft über den Erwerb eigener Aktien unter den dort genannten Voraussetzungen nichtig ist, auch für noch nicht abgewickelte Rechtsgeschäfte dieser Art aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes? 2. Hängt die Nichtigkeit nach § 65 Abs. 3 Satz 2 AktG. davon ab, ob der Erwerb eigener Aktien im einzelnen Falle tatsächlich eine Gefährdung der Gesellschaft, ihrer Gläubiger oder Aktionäre befürchten läßt? 3. Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 15 Abs. 2 AktG.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7030040

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