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Aktenzeichen VI 15/41

Datum 07.05.1941

Leitsatz 1. Was hat ein unbefriedigt gebliebener Baugläubiger zur Begründung der Klage gegen den Baugeldempfänger darzutun und wieweit geht demgegenüber die Erklärungspflicht des letzteren als Beklagten im Rechtsstreit? 2. Haftet der Baugeldempfänger auch für fahrlässige Entfremdung von Baugeld?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7090092

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