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Aktenzeichen II 23/41

Datum 09.06.1941

Leitsatz 1. Sind die Marktschiedsgerichte zuständig für die Klage des Mitgliedes eines marktständischen Zusammenschlusses gegen eine der Verbandsgewalt des Zusammenschlusses ebenfalls unterworfene eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, wenn der Klageanspruch darauf gestützt wird, daß die Beklagte durch Gewährung der satzungsmäßigen Rückvergütung an ihre Mitglieder nach Maßgabe ihres Warenbezugs dem vom übergeordneten Zusammenschluß erlassenen Verbot einer Preisunterbietung zuwiderhandle, und wenn die Klage unter dem Gesichtspunkt eines durch die Zuwiderhandlung begangenen Wettbewerbsverstoßes oder auf Grund der Vorschriften über unerlaubte Handlungen erhoben wird? 2. Sind die Marktschiedsgerichte auch für Klagen auf Schadensersatz und Auskunfterteilung zuständig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A70E0138

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