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Aktenzeichen II 9/41

Datum 23.06.1941

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gattungsbezeichnung die Bedeutung eines Merkmals für die Herkunft so bezeichneter Waren aus einem bestimmten Betrieb erlangen? Genügt zur Entstehung eines Ausstattungsbesitzes an einer solchen Bezeichnung, daß nicht unerhebliche Teile des Verkehrs in ihr einen Hinweis auf die Herkunft erblicken?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7100171

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