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Aktenzeichen IV 68/41

Datum 11.06.1941

Leitsatz 1. Sind die deutschen Gerichte für die Scheidung der Ehen niederländischer Staatsangehöriger zuständig? 2. Ist daran festzuhalten, daß deutsche Gerichte gegenüber Eheleuten ausländischer Staatsangehörigkeit nicht auf beständige Trennung von Tisch und Bett erkennen dürfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7130193

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