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Aktenzeichen III B 3/40

Datum 25.07.1941

Leitsatz Unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten und tatsächlichen Voraussetzungen konnten die Verhältnisse, die im September 1939 infolge der Räumung von Gebieten an der Westfront bei Streitteilen oder bei Gerichten eintraten, die Unterbrechung des Verfahrens herbeiführen oder wenigstens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Berufungsfrist begründen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7180215

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