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Aktenzeichen V 70/41

Datum 18.08.1941

Leitsatz 1. Zur Erfüllung der Zahlungspflicht des Käufers durch eine dem Vertrag entsprechende Hinterlegung beim Notar. 2. Kann ein rechtskräftig gewordener Beschluß über die Genehmigung einer Grundstücksveräußerung, der gemäß der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1709) ergangen ist, nachträglich von der Verwaltungsbehörde abgeändert werden, wenn sich die Sachlage in einem Punkte geändert hat, der für die frühere Entschließung der Genehmigungsbehörde wesentlich war, und danach der Kaufvertrag mit dem früher genehmigten Inhalt undurchführbar geworden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A71B0236

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