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Aktenzeichen VII 29/41

Datum 02.09.1941

Leitsatz 1. Zur hilfsweise erklärten Aufrechnung. 2. Gilt das Aufrechnungsverbot des § 393 BGB. auch gegenüber einem vertraglichen Anspruch, der auf einem den Tatbestand der vorsätzlichen unerlaubten Handlung verwirklichenden Sachverhalt beruht, wenn der Anspruch aus unerlaubter Handlung selbst nicht ausdrücklich verfolgt wird oder wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A71F0257

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