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Aktenzeichen IV 69/41

Datum 17.09.1941

Leitsatz Setzt der Ausschluß der Scheidung nach § 49 Satz 2 EheG. notwendig voraus, daß die beiderseitigen Verfehlungen im Zusammenhange stehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7210265

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