zurück

Aktenzeichen V 62/41

Datum 02.10.1941

Leitsatz 1. Ist für die Klage auf Zahlung des Mietzinses und auf Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache auf Grund eines Mietvertrages, den der Leistungspflichtige auf Verlangen der Bedarfsstelle mit einem Dritten über eine bewegliche Sache gemäß § 3 b Nr. 1 des Reichsleistungsgesetzes abgeschlossen hat, der Rechtsweg zulässig? 2. Steht, falls dieser Mietvertrag nichtig ist, dem Leistungspflichtigen gegen den Dritten wegen des Gebrauchs der Sache ein im ordentlichen Rechtswege verfolgbarer Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7240281

Download PDF

zurück