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Aktenzeichen VIII 79/40

Datum 01.10.1941

Leitsatz Kann nach sudetendeutschem (österreichischem) Recht der beschränkt haftende Erbe zur Zahlung nach Kräften der Verlassenschaft verurteilt werden, wenn der Nachlaß überschuldet ist und der Gläubiger sich eine Vollstreckungsmöglichkeit erst durch Gläubigeranfechtung verschaffen will?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7270296

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