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Aktenzeichen I 54/41

Datum 07.10.1941

Leitsatz 1. Wie weit ist im Verletzungsstreit bei völliger Vorwegnahme der Erfindung ein Patent einzuschränken, dessen Erfindungsgegenstand weiter ist als die beschriebenen Ausführungsbeispiele? 2. Ist eine an sich offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung um deswillen nicht neuheitsschädlich, weil sie unter Bruch einer Geheimhaltungspflicht oder unter Ausnutzung eines solchen Bruches geschehen ist? 3. Wird eine Vorbenutzung der Erfindung, die der Erfinder gegenüber Geheimhaltungspflichtigen vornimmt, nachträglich dadurch offenkundig, daß der Erfinder später die Verpflichteten von der Schweigepflicht entbindet und diese nun die Erfindung preisgeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7310339

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