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Aktenzeichen VIII GB 103/41

Datum 03.12.1941

Leitsatz Ist zur Umschreibung im Grundbuch auf die Erben eines in der Ostmark wohnhaft gewesenen Reichsdeutschen auch im Gebiet des Altreiches die Einantwortungsurkunde des ostmärkischen Verlassenschaftsgerichts ausreichend oder ein Erbschein erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7350383

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