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Aktenzeichen III 36/41

Datum 24.10.1941

Leitsatz 1. Zum Begriff des Betriebsaufsehers im Sinne der Gewerbeunfallversicherung. 2. Sind Mitglieder von Betriebsfeuerwehren durch § 899 Abs. 2 RVO. geschützt? 3. Wird die Haftung des Deutschen Reiches für Amtspflichtverletzungen seiner Beamten durch § 898 RVO. ausgeschlossen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7360385

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