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Aktenzeichen VIII 101/41

Datum 31.10.1941

Leitsatz 1. Stellt mangelnde Sorgfalt in der Verwahrung eines Kraftwagens ein Verschulden dar, das die Verantwortlichkeit des Schuldigen nach den Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Rechts begründet? 2. Besteht zwischen der mangelhaften Verwahrung eines Kraftwagens, die seine unbefugte Benutzung zu einer Schwarzfahrt ermöglicht, und einem auf der Schwarzfahrt eingetretenen Unfall ein ursächlicher Zusammenhang im Rechtssinne? 3. Trifft die NSDAP. eine Mithaftung aus § 8 öst. KHG., wenn ein Unterführer der Partei oder ihrer Gliederungen einen Kraftwagen der NSDAP. schuldhaft mangelhaft verwahrt hat? 4. Kann derjenige, der in Kenntnis des Umstandes, daß es sich um eine Schwarzfahrt handelt, an der Fahrt teilnimmt und dabei einen Unfall erleidet, einen Ersatzanspruch damit begründen, daß der Eigentümer oder Betriebsunternehmer des Kraftwagens durch die mangelhafte Verwahrung des Wagens die Schwarzfahrt ermöglicht habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7370391

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