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Aktenzeichen II 69/41

Datum 27.10.1941

Leitsatz Gilt das Preiserhöhungsverbot des § 1 Abs. 1 der Preisstopverordnung vom 26. November 1936 auch für Verträge aus der Zeit vor dem Stichtage vom 18. Oktober 1936, in denen die Höhe des Kaufpreises von einer am Zahlungstage geltenden Richtzahl abhängig gemacht ist, wenn der danach zu zahlende Preis höher wäre, als der nach jenem Stichtage berechnete?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A8030022

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