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Aktenzeichen VII 45/41
Datum 04.11.1941
Leitsatz 1. Wird dem Erfordernis der Angabe des Entziehungsgrundes in der letztwilligen Verfügung dadurch genügt, daß der Ehegatte auf einen Scheidungsprozeß Bezug nimmt? 2. Über die Aufgabe des Richters im Streit über die Berechtigung der Pflichtteilsentziehung, wenn die Entziehung auf Scheidungsgründe gestützt ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A8040034
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