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Aktenzeichen III 53/41

Datum 12.11.1941

Leitsatz Enthält es den Tatbestand eines Schadensersatzanspruchs, wenn ein früherer katholischer Geistlicher, der in dem besonderen Verfahren "contra clericos concubinarios" seines Amtes entsetzt worden ist, darlegt, daß nicht der -- überhaupt nicht als begründet angenommene -- Verdacht unkeuschen Wandels, sondern die dem Nationalsozialismus zugewandte Haltung des Geistlichen den wirklichen Grund seiner Amtsenthebung gebildet hat? Welche Rechtsnormen gelten für einen solchen Anspruch? Steht ihm der Rechtsweg offen? Gegen wen richtet er sich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A8140143

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