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Aktenzeichen III 68/41
Datum 03.12.1941
Leitsatz Ist der Arzt zu körperlichen Eingriffen auch ohne oder sogar gegen den Willen des Kranken befugt? Gelten dabei für Krankenkassenversicherte besondere Grundsätze? Von welcher Bedeutung ist es, daß die Einwilligung durch Drohung oder durch Unterlassung der notwendigen Belehrung erlangt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A81A0206
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