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Aktenzeichen II B 12/41

Datum 12.01.1942

Leitsatz 1. Kann eine Frist zum Nachweise der Zahlung der Prozeßgebühr wirksam als Endtagsfrist gesetzt werden, ehe über ein eingereichtes Armenrechtsgesuch entschieden ist? 2. Kann der Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr durch Einreichung eines rechtzeitig einlösbaren Verrechnungsschecks bei der Geschäftsstelle des Berufungsgerichts erbracht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A81E0236

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