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Aktenzeichen IV 168/41

Datum 21.01.1942

Leitsatz Ist eine vor Rechtskraft des Scheidungsurteils von den Ehegatten getroffene Unterhaltsvereinbarung auch dann nichtig, wenn die Ehegatten im Zusammenhange mit ihr zwar einen nicht oder nicht mehr bestehenden Scheidungsgrund geltend gemacht haben, die Ehe aber aus einem anderen, nicht geltend gemachten Grunde scheidungsreif war? Ist es hierbei von Bedeutung, daß gemäß dem Einverständnis der Ehegatten die Scheidung nicht von dem Teile, dem der vorhandene Scheidungsgrund zur Seite stand, sondern von dem anderen Teile betrieben wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A8240269

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