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Aktenzeichen VIII 93/41

Datum 28.01.1942

Leitsatz 1. Hat der Kommissionär nach Beendigung eines Kreditkommissionsverhältnisses durch Widerruf des Kommittenten seine Forderung gegen den (dritten) Darlehensnehmer nach dem Stande zur Zeit des Widerrufs oder nach dem Stande zur Zeit der Beendigung des hierüber geführten Rechtsstreits an seinen Auftraggeber abzutreten? 2. Ist das Klagebegehren des Kommittenten auf Abgabe der Erklärung, daß der Kommissionär seine Forderung an Zinsen "in gesetzlicher Höhe" abtrete, bestimmt und vollstreckbar? Kann der Kommittent verlangen, daß diese Erklärung dem Darlehensnehmer gegenüber abgegeben werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A8250277

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