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Aktenzeichen V 92/41
Datum 02.02.1942
Leitsatz Umfaßt die Haftung für Bergschaden bei Rohrbrüchen an im Boden verlegten Leitungen auch den Verlust an Leitungsgut (Wasser, Gas usw.)?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A8270288
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